Erst laufen, dann am Lagerfeuer gemütlich entspannen - das gibt es nur bei der Winter-Edition des 30. Sparkassen-Sonnenwendlaufes!
Das lebendige Mittsommerfest in Schweden verbringen? Papperlapapp! Ich feiere die Wintersonnenwende mit euch bei diesem sportlichen Laufevent! Du legst dabei eine sportliche Runde um den Cospudener See zurück und genießt den Mittwinter am südlichen Stadtrand von Leipzigs. Im Anschluss erwartet dich bei Grillgut und Getränken das schöne Sonnenwendfeuer mit Live-Musik. Feiere den Mittwinter im Leipziger Süden. Also, nichts wie hin zur Winter-Edition des Sparkassen-Sonnenwendlaufes! Ich freue mich auf euch.
Das Besondere bei der Winter-Edition des Sonnenwendlaufes ist nicht nur, dass du dir die notwendige Wettkampfhärte für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage holst, sondern gleichzeitig etwas für den guten Zweck tust, denn alle Startgelder werden für einen guten Zweck gespendet. In diesem Jahr ist der Spendenempfänger der Nachwuchsbereich des Leipziger-Kanu-Club e. V.
Stand per 1. November 2023
Für die Teilnahme am Sparkassen-Sonnenwendlauf werden 5 EUR Startgebühr erhoben. Anmeldeschluss ist der 10. Dezember 2023. Nachmeldungen sind (gegen Aufpreis) bis einschließlich 16. Dezember 2023, 13:30 Uhr, vor Ort möglich. Aus organisatorischen Gründen ist das Starterfeld auf max. 100 Teilnehmer begrenzt. Sobald die Teilnehmerzahl erreicht ist, wird die Voranmeldung geschlossen. Daher schnell sein lohnt sich, nicht nur beim Sonnenwendlauf, sondern bereits bei der Anmeldung.
Es erfolgt keine Zeitnahme. Die kompletten Startgebühren spenden wir für den guten Zweck.
Die Startgebühren sind bei der Onlineanmeldung direkt zu entrichten.
Strecke |
Startgebühr bis 10. Dezember 2023* |
Startgebühr bei Nachmeldung bis 16. Dezember 2023 |
Hauptlauf 11 km | 5,00 EUR | 5,00 EUR zzgl. Nachmeldegebühr |
Die Nachmeldegebühr beträgt 5,00 EUR.
* Da die "Startgebühren" vollständig gespendet werden, gilt die "übliche" Ermäßigung für Kunden der Sparkasse Leipzig auf das Startgeld ausdrücklich nicht.
Alle eingenommenen Startgebühren inkl. Nachmeldegebühren werden für den guten Zweck gespendet. In diesem Jahr ist der Empfänger der Nachwuchsbereich des Leipziger-Kanu-Club e. V.
Die Online-Anmeldung zur Winter-Edition des Sparkassen-Sonnenwendlauf ist ab sofort geöffnet.
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag vor Ort zwischen 12:00 und 13:30 Uhr möglich!
Samstag, 16. Dezember 2023
12:00 Uhr Ausgabe der Startunterlagen und Nachmeldung
13:30 Uhr Ende der Nachmeldung
14:00 Uhr Start Hauptlauf über 11 km
15:00 Uhr Gemeinsames "Heißgetränk schlürfen" + Live-Musik
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Der Start-/Zielbereich der Veranstaltung befindet sich direkt vor der Cospudener Combüse in 04416 Markleeberg.
Folgt in Kürze!
Veranstalter:
Leipziger-Kanu-Club e. V./Jan Benzien
Veranstaltungsdatum:
Samstag, 16. Dezember 2023
Veranstaltungsort:
Cospudener Combüse
04416 Markkleeberg
Anmeldung
Die Anmeldung ist nur online über bookingkit auf www.sparkassen-sonnenwendlauf.de möglich. Der Organisationsbeitrag ist direkt bei der Onlineanmeldung fällig. Wird nach erfolgter Meldung das Startrecht nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr. Aus organisatorischen Gründen ist das Starterfeld auf max. 100 Teilnehmer begrenzt.
Nachmeldungen
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag (16. Dezember 2023) von 12:00 bis 13:30 Uhr nur gegen Barzahlung möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt 5,00 EUR. zzgl. zur Startgebühr vorgenommen.
Laufstrecke und Wertung
11-km-Runde um den Cospudener See
Wertungsrelevant für die Sparkassen-Challenge ist der Hauptlauf über 11 km. Die Teilnahme am Lauf ist nicht an die Wertung der Sparkassen-Challenge gebunden.
Zeitmessung
Es erfolgt keine Zeitmessung.
Umkleiden und Versorgung
Auf Grund der sehr beschränkten Räumlichkeiten vor Ort stehen als Umkleide nur Zelte zur Verfügung. Im Zielbereich erfolgt nach dem Lauf eine Versorgung mit Getränken. Es erfolgt keine Versorgung auf der Laufstrecke.
Toiletten/Duschen
Toiletten stehen ausreichend kostenfrei direkt an der Cospudener Combüse zur Verfügung. Duschen ist vor Ort nicht möglich.
Parken
Kostenfreie Parkplätze befinden sich in begrenzter Anzahl u. a. in der Mehringstraße. Direkt an der Cospudener Combüse stehen keine Parkflächen zur Verfügung. Generell empfiehlt sich die Anreise zur Veranstaltung zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Sport- und Wettkampfordnung
1. Grundsätzliche Bestimmungen
Das nachstehende Regelwerk ist bei der Winter-Edition des Sparkassen-Sonnenwendlaufes 2023 gültig und regelt den Ablauf der Veranstaltung.
1) Bei Unterbrechung, Abbruch und/oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie beispielsweise Anreise und Hotelkosten.
2) Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Sport- und Wettkampfordnung vertraut zu machen und deren Inhalt zu beachten.
4) Mit Meldung und Teilnahme an der Winter-Edition des Sparkassen-Sonnenwendlaufes erkennt jeder Sportler die Sport- und Wettkampfordnung sowie die Ausschreibung an.
2. Teilnahme
1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat oder eine unterschriebene Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorlegt und mindestens 16 Jahre alt ist.
2) Mit seiner Anmeldung zu einem Wettkampf bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass er für die Teilnahme ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ggf. ärztlich bestätigt wurde.
3) Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisation gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
3. Zeitnahme
Es findet keine Zeitnahme statt.
4. Siegerehrung/Ehrungen
Es findet im Start- und Zielbereich eine Siegerehrung der Plätze 1 bis 3 (gesamt), getrennt nach weiblich und männlich, statt. Altersklassensiegerehrungen werden nicht durchgeführt! Die Ehrung erfolgt mit kleinen Sachpreisen.
5. Sportliche Hoheit
Die sportliche Hoheit über das Ergebnis obliegt dem Veranstalter des Sparkassen-Sonnenwendlaufs. Verstöße gegen das Reglement oder das "Fair Play" werden nach dem Reglement der Veranstaltung geahndet und gegebenenfalls im Ergebnis berücksichtigt.
6. Datenschutzerklärung
1) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personengebundenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet, in Berichterstattungen und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen.
2) Eine Weitergabe der im Rahmen dieser Veranstaltung genannten personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.
3) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er weiterhin über diese Veranstaltung und ähnliche zukünftige Veranstaltungen informiert wird.
4) Auf unserer Veranstaltung wird Foto- und Videomaterial erstellt, auf dem der Teilnehmer persönlich, ggf. mit seiner Teilnehmernummer der Veranstaltung (z.B. Startnummer), zu erkennen ist. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten und die von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen etc. ohne Vergütungsansprüche seinerseits, durch den Veranstalter und Sponsoren genutzt werden dürfen.
5) Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
7. Haftungsausschluss
1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
2) Die Haftung des Veranstalters oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
4) Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
5) Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass in der Meldung genannte Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
6) Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche, wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden, insbesondere Verletzungen, die durch die Teilnahme am Wettkampf entstehen können, geltend gemacht.
7) Bei Unterbrechung, Abbruch und/ oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie beispielsweise Anreise und Hotelkosten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.